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Beratungsfelder

Das deutsche Recht geht grundsätzlich von Vertragsfreiheit aus. Es kann also jedes beliebige Schuldverhältnis vereinbart werden, soweit es mit der Rechtsordnung in Einklang steht und nicht sittenwidrig ist.

Beratungsfelder

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient der Verwirklichung sozialer Sicherung und sozialer Gerechtigkeit. Es soll vor allem dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, den Erwerb des Lebensunterhalts zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abwenden oder auszugleichen.

Im Bereich des Sozialrechts werde ich für Sie u.a. in folgenden Bereichen tätig:

  • Arbeitslosengeld
  • ALG II (bekannt unter Hartz IV)
  • Wohngeld
  • BAfög
  • Kindergeld
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts stößt ein Rechtsanwalt in der Regel auf Mandanten, die sich in einer emotional belasteten Situation befinden. Daher ist es mir gerade in diesem Bereich wichtig, mir ausreichend Zeit für ein persönliches Gespräch mit Ihnen zu nehmen. Durch meine Tätigkeit möchte ich jedoch nicht zu einer Verschärfung Ihres Konfliktes beitragen, sondern bin darum bemüht den Konflikt auf eine sachliche Ebene zu heben. Gerne würde ich gemeinsam mit Ihnen, einen Weg finden, der schnell, zum Wohle der Kinder und nervenschonend zur Problemlösung führt.

Ich folgenden Bereichen werde ich u.a. für Sie tätig:

  • Trennungs- und nachehelichen Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Güterrecht.

Betreuungsrecht

Sie suchen einen Berufsbetreuer oder Sie führen eine Betreuung und haben Fragen.

Ich selbst übernehme Berufsbetreuungen und berate Sie sich auch gerne in Betreuungsangelegenheiten, wie:

  • Betreuerbestellung
  • Geschäftsfähigkeit
  • Unterbringungsverfahren
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügungen

Mietrecht

In diesem Bereich berate und vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter. Dabei steht eine sinnvolle und interessengerechte Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Vordergrund, ob außergerichtlich oder gerichtlich.

Nur beispielhaft genannt seien:

  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Hausordnung
  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Baulärm
  • Mängel
  • Mietkaution
  • Mietverträge
  • Räumungsklage
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